1.1 Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen
wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen
Geschäftsbedingungen vor.
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2 Technische und
gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten und schriftlichen
Unterlagen, sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts, bleiben vorbehalten, ohne dass
hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
3.1 Alle Preise verstehen sich ab Sitz Filderstadt. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen
schriftlich bestätigt werden.
3.2 Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche
Kunden richten, verstehen sich im Zweifel zzgl. der derzeit gültigen gesetzlichen MwSt.
4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem
Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
4.3 Liefer-und
Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und /oder aufgrund von Ereignissen, die
uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik,
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung
um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder
wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Im
Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von
mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine
Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch
maximal bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber
hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.
5.1 Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
5.2
Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt
jede Gewährleistung.
5.3 Der Kunde hat uns Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe
schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt
werden können, sind innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
5.4 Der
Kunde kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserungen verlangen. Erst wenn 2 Nachbesserungen
fehlgeschlagen sind, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.
5.5
Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schäden in
Folge der Verwendung von Software an Daten, Software oder Hardware des Benutzers sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht worden. Der Ausschluss gilt nicht, falls der Schaden aufgrund der Verletzung einer
Kardinalpflicht des Vertrages oder einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch
uns entstanden ist.
5.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet,
wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
5.7 Sämtliche
Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können
ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller
uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.
6.2
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten
und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem
Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden in stets widerruflicher Weise, die an uns
abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere
Aufforderung hin hat der Kunde die Abtretung offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte und
Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
6.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware,
insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu
benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde.
6.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des
Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen
Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als
Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
7.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung
fällig.
7.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind
die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung
anzurechnen.
7.3 Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
7.4 Kommt der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden
uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir
berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu
verlangen.
7.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich
zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
8.1 Das Eigentum und das Urheberrecht an der von uns gelieferten Software, dem gedruckten
Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software liegen beim Software-Hersteller. Die Software
wird durch das Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Der Kunde hat die
Software daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der
Ausnahme, dass er entweder (a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder
Archivierungszwecken macht oder (b) die Software auf einem einzigen Computer installieren darf,
sofern das Original ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken aufbewahrt wird. Er ist
nur aufgrund einer schriftlichen Genehmigung des Softwareherstellers berechtigt, die evtl. der
Software beiliegenden gedruckten Materialien zu kopieren.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns
unverzüglich und schriftlich zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz-und
Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt
und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und
diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein
von uns geliefertes Produkt zurückzuführen ist. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Kunden das Recht
zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen
nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern, dass das Schutzrecht nicht
verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für
die gezogenen Nutzungen erstatten.
8.3 Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in
ein System integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Kunden das Produkt so gestaltet,
dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Kunde verpflichtet, uns gegenüber
Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
8.4 Der Kunde
ist nicht berechtigt, Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu
disassemblieren. Der Kunde ist berechtigt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag dauerhaft zu
übertragen, vorausgesetzt, er behält keine Kopien zurück und überträgt die vollständige Software
(einschließlich aller Komponenten, der Medien, des gedruckten Materials und des Lizenzvertrags).
Sofern die Software ein Update ist, muss jede Übertragung auch alle vorhergehenden Versionen der
Software umfassen.
9.1 Der Export unserer Software in Nicht-EU-Länder bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, dass der Kunde selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.
10.1 Erfüllungsort ist Filderstadt.
10.2 Im Verkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Stuttgart als Gerichtsstand
vereinbart, soweit die §§ 38, 40 ZPO nicht entgegenstehen.
10.3 Es gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.